Beitragseinzug für den Spartenbeitrag der TANZABTEILUNG
Dieser Beitragseinzug betrifft nur den Spartenbeitrag für das erste Quartal 2019 der Tanzabteilung. Hiermit kündigen wir fristgerecht den vorschüssigen Sepa - Einzug des Spartenbeitrags für den 02. Januar 2019 an.