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Beitragseinzug für den Spartenbeitrag der TANZABTEILUNG

Dieser Beitragseinzug betrifft nur den Spartenbeitrag für das zweite Quartal der Tanzabteilung. Hiermit kündigen wir fristgerecht den vorschüssigen Sepa - Einzug des Spartenbeitrags für den 03. April 2018 an.

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